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Kommunionempfang


Das Allerheiligste


Nach katholischem Sprachgebrauch nennen wir das heilige Sakrament des Altares das ‚Allerheiligste‘, denn im Himmel und auf Erden gibt es nichts Erhabeneres und nichts Heiligeres als Gott, der in diesem Sakrament gegenwärtig ist: mit Fleisch und Blut, mit Leib und Seele, mit Gottheit und Menschheit, wahrhaft, wirklich und wesentlich.

Deshalb ist es der Kirche eine große Sorge, diesen ihren kostbarsten Schatz, ihr ‚Allerheiligstes‘, mit höchster Ehrfurcht anzubeten.

Schon die Weisheitsbücher des Alten Testamentes sagen: „Der Weisheit Anfang ist die Gottesfurcht.“ (z. B. Sir 1, 14) Die Ehrfurcht vor dem Heiligen ist grundlegend und unverzichtbar. In der Gottesfurcht beginnt die Weisheit, und aus ihrem Verlust folgt jede Torheit.

Im Kirchenrecht, dem Gesetzbuch der katholischen Kirche, heißt es darum, die Gläubigen seien gehalten, „in tiefer Andacht und häufig dieses Sakrament (zu) empfangen und es mit höchster Anbetung (zu) verehren“ (can 898).

Der würdige Empfang des Altarsakramentes hat eine Innen- und eine Außenseite. Gehen wir zunächst von der ‚Innenseite‘ aus, damit der äußere Empfang des Sakramentes auf jener tiefgläubigen Einsicht beruhe, aus welcher die äußere Form sich dann wie von selbst ergibt.

Opfer und Sakrament


Stelle dir die Frage: „Was ist die Eucharistie?“ Und gib dir die Antwort: „Die heiligste Eucharistie ist Opfer und Sakrament.“ Beides muss man unterscheiden, doch man darf es gar nie voneinander trennen. Der hl. Thomas von Aquin sagt (II,79,5), Opfer sei sie, inquantum offertur, und Sakrament, inquantum sumitur.

  • Die heiligste Eucharistie ist Opfer, insofern Christus sich in ihr dem himmlischen Vater als Opfergabe darbringt.

  • Sie ist Sakrament, insofern Christus in ihr als Seelenspeise empfangen und genossen wird.

Darin ist eine unterschiedliche Richtung: Das Opfer weist zu Gott empor, denn es bezweckt seine Ehre. Das Sakrament aber weist zum Menschen hin, denn es bezweckt sein Heil.

Deshalb erreicht die Kirche genau hier, in der heiligsten Eucharistie, auf vorzügliche Weise ihren ersten und eigentlichen Zweck, nämlich die Ehre und Verherrlichung Gottes und das Heil der Menschen. Diese beiden sind untrennbar: Was immer wir zur Ehre Gottes tun, das gereicht auch uns zum Heil, und was immer wir zum Heil unserer Seele tun, das gereicht Gott zur Ehre.

In dieser ‚Dynamik des Opfers‘ unterscheiden wir die Opfergabe und die Opferfrucht. Das eucharistische Sakrament (die heilige Kommunion) empfangen wir immer als Frucht des eucharistischen Opfers!

Die Hauptwirkung des eucharistischen Sakramentes ist „die innigste Vereinigung mit Christus Jesus“ (KKK 1391) in der heiligen Kommunion.

Sei dir bewusst, dass der Begriff der ‚Vereinigung‘ ganz klar im Kontext der Liebe steht, denn das Wesentliche der Liebe ist das Streben nach Vereinigung mit dem erkannten Gut. Dieses ihr Ziel erreicht die Liebe auf keinem anderen Weg als auf dem der Hingabe:

  • Die Liebe gelangt durch Hingabe zur Vereinigung mit dem Geliebten!

  • Die Gottesliebe gelangt durch das Opfer zur ‚communio‘ mit dem Heiland!

Das Opfer geht aus der Gottesliebe hervor, gleich wie die Blüte aus der Wurzel! Deshalb führt der Weg zu wahrer ‚communio‘ notwendig über das Opfer.

Der gültige Empfang der heiligen Kommunion


Stellen wir nun die Frage nach den Bedingungen zur heiligen Kommunion. Dazu ist zu bemerken: Die Bedingungen sowohl zum gültigen als auch zum würdigen Empfang dieses Sakramentes sind ein und dieselben wie jene zum Mitvollzug des eucharistischen Opfers.

Bedingung für die Gültigkeit ist die Taufe. Ein Ungetaufter ist, nach einem Wort der hl. Caterina von Siena, „wie eine Kerze ohne Docht, die weder brennen noch Licht empfangen kann“. Dabei steht das ‚Brennen‘ für das Opfer, das ‚Licht empfangen‘ für die heilige Kommunion!

Wo der hl. Apostel Petrus schreibt: „Ihr seid ein auserwähltes Geschlecht, eine königliche Priesterschaft, ein geheiligtes Volk …“ (1 Petr 2, 9), da spricht er vom allgemeinen Priestertum der Taufe, und genau dieses befähigt sowohl zum Mitvollzug des eucharistischen Opfers als auch zum Empfang des eucharistischen Sakramentes. Deshalb ist in der Teilnahme am heiligen Messopfer jeder Christ zugleich ein Opfernder und Empfangender.

Der würdige Empfang der heiligen Kommunion


Wie aber Opfer und Sakrament eng miteinander verknüpft sind, so ist auch die Vorbereitung zum Empfang des Sakramentes aufs Engste verknüpft mit der Vorbereitung zum Opfer: Indem wir uns bereiten, Gott ein würdiges Opfer darzubringen, bereiten wir uns zugleich zum Empfang des Sakramentes.

Ein Herz, das bereit ist zum Opfer, ist auch bereit zum Empfang des Sakramentes.

Der Weg zur würdigen heiligen Kommunion geht in drei Schritten: über die Reinigung und Erleuchtung zur Einigung (= ‚communio‘).

Bei der Vorbereitung zum heiligen Opfer spricht der Priester: „Nimm gnädig an, heiliger Vater, allmächtiger, ewiger Gott, diese makellose Opfergabe (immaculatam hostiam)“. Dabei meint das Wort ‚hostia‘ zunächst die Opfergaben von Brot und Wein. Zugleich aber bedeutet es mehr, denn die Opfermaterie von Brot und Wein weist über sich selbst hinaus. Sie bedeutet auf geheimnisvolle Weise den Leib Christi, der wie Weizen ‚gedroschen‘ wurde, und das Blut Christi, das dem ‚Blut‘ der gepressten Trauben gleicht.

Dann aber bedeutet es auch die geistig Mitopfernden. Auch sie sollen ‚immaculata hostia‘ sein. Das wird deutlich im Gebet zur Selbstaufopferung, welches dem Lobgesang der drei Jünglinge im Feuerofen entnommen ist: „Demütigen Geistes und mit zerknirschtem Herzen mögen wir von Dir aufgenommen werden, o Herr, und so geschehe heute unser Opfer vor Deinem Angesicht, dass es Dir wohlgefalle, Herr und Gott!“ Der Priester betet: Wir (!) mögen von Dir aufgenommen werden“, denn wir wollen selbst ein Opfer sein. Und zum Abschluss der Opferung spricht er: „Betet, Brüder, dass mein und euer Opfer annehmbar werde (fiat acceptabile) bei Gott, dem allmächtigen Vater.“

In diesem Sinne betet die Secret vom Pfingstmontag: „Wir bitten Dich, o Herr: Heilige in Deiner Güte diese Gaben. Nimm an dieses geistige Opfer und mache uns selbst zur vollendeten Opfergabe für Dich!“

Jede Gabe zur Ehre Gottes soll nicht anders sein als unbefleckt rein: ‚immaculata hostia‘! So war das schon im Alten Bund, als man Gott ein fehlerloses Lamm darbrachte, „sine macula“ (Lev 9, 3). Und Moses sprach: „Hat es einen Makel, sei es, dass es blind oder lahm oder sonst mit einem bösen Fehler behaftet ist, so opfere es dem Herrn, deinem Gott, nicht!“ (Dt 15, 21)

So wie Brot und Wein nach dem Willen der Kirche mit Sorgfalt hergestellt und makellos rein sein müssen, so sollen auch die Gläubigen – als geistig Mitopfernde – makellos rein sein.

Das Weihwassernehmen beim Betreten der Kirche, das Stufengebet oder nur auch die Worte des Priesters zum Abschluss des Evangeliums („Per evangelica dicta deleantur nostra delicta!“): All die vielen kleinen Riten der Vormesse zielen klar und deutlich darauf hin, auch die Herzen der Gläubigen zu einer ‚immaculata hostia‘ für Gott zu bereiten.

Nähern wir uns nun aus der Logik der Vorbereitung zum heiligen Opfer den Bedingungen zum würdigen Empfang des heiligen Sakramentes!

In der ‚Nachfolge Christi‘ steht geschrieben: „Ich suche das reine Herz. In ihm ist der Ort meiner Ruhe. … Willst du, dass ich zu dir komme und bei dir bleibe, so fege den alten Sauerteig fort und reinige die Wohnung deines Herzens! … Denn wer jemanden liebt, bereitet dieser von ihm geliebten Person den besten und schönsten Platz. Die Gesinnung des Gastgebers erkennt man an den Vorkehrungen, die er zur Aufnahme des lieben Gastes trifft.“ (IV, 12)

Da du als Mensch mit Leib und Seele dem eucharistischen Sakrament nahst, betreffen diese Vorkehrungen zur Aufnahme des höchsten aller Gäste sowohl deinen Leib als auch deine Seele. Dem Leibe nach wirst du die gebotene eucharistische Nüchternheit gewissenhaft beachten, und auch solche Dinge wie eine würdige Kleidung gehören mit dazu (vgl. KKK 1387).

Der Seele nach sind der Bedingungen vor allem drei:

  1. der Gnadenstand,
  2. die volle kirchliche Gemeinschaft
  3. und die rechte fromme Gesinnung des Kommunizierenden.

Dazu sagt der Katechismus der katholischen Kirche mit klarer Konsequenz: „Wer sich bewusst ist, eine Todsünde begangen zu haben, darf selbst dann, wenn er tiefe Reue empfindet, die heilige Kommunion nicht empfangen, bevor er die sakramentale Absolution erhalten hat.“ (KKK 1457)

Im Brief an die Korinther schreibt Paulus die ernsten Worte: „Wer daher unwürdig dieses Brot isst oder den Kelch des Herrn trinkt, der wird schuldig am Leib und Blut des Herrn. Es prüfe ein jeder sich selbst. … Denn wer unwürdig isst und trinkt, der isst und trinkt sich das Gericht, da er den Leib des Herrn nicht unterscheidet.“ (1 Kor 11, 27-29)

Und der hl. Thomas von Aquin sagt: „Mors es malis, vita bonis!“ – Den Guten gereicht dieses Sakrament zum Leben, den Bösen aber zum Tod.

In der Instruktion ‚Redemptionis Sacaramentum‘ vom 25. März 2004 ist zu lesen: „Der an den Anfang der Messe gesetzte Bußakt hat zum Ziel, alle darauf vorzubereiten, die heiligen Mysterien in rechter Weise zu feiern; er hat jedoch nicht die Wirkung des Bußsakramentes und kann nicht als Ersatz für das Bußsakrament im Hinblick auf die Vergebung schwerer Sünden betrachtet werden. Die Seelsorger müssen bei der katechetischen Unterweisung sorgfältig darauf achten, dass den Gläubigen die christliche Lehre zu dieser Frage vermittelt wird.“

Weiter sagt dieselbe Instruktion: „Nach kirchlicher Gewohnheit ist es notwendig, dass sich jeder sehr gründlich prüfe, damit keiner, der sich einer schweren Sünde bewusst ist, ohne vorherige sakramentale Beichte die Messe feiert oder den Leib des Herrn empfängt. ... Es ist sicherlich am besten, wenn alle, die an der Feier der heiligen Messe teilnehmen und die notwendigen Bedingungen erfüllen, die heilige Kommunion empfangen. Es kommt aber bisweilen vor, dass die Christgläubigen massenweise und ohne Unterscheidung zum heiligen Tisch hinzutreten. Es ist Aufgabe der Hirten, diesen Missbrauch mit Klugheit und Festigkeit zu korrigieren.“ (Nr. 80-83)

In jeder heiligen Messe spricht der Priester – in demütig verbeugter Haltung – vor dem Empfang der heiligen Kommunion: „Der Genuss Deines Leibes, Herr Jesus Christus, den ich Unwürdiger zu empfangen wage, gereiche mir nicht zum Gericht und zur Verdammnis, sondern durch Deine Güte zum Schutz für Leib und Seele und zu meiner Heilung.“ Und: „Herr, … sprich nur ein Wort, so wird meine Seele gesund!“

Jedes Sakrament hat seine Kraft in sich. Es wirkt ex opere operato. Die gnadenhafte Wirkung für den Einzelnen aber ist durchaus abhängig von der persönlichen Disposition. Das bedeutet: Je besser du vorbereitet bist, desto reichere Frucht gewinnst du aus dem Sakrament! Mit einem großen und weiten Herzen schöpfst du mehr als mit einem engen! Je besser das Erdreich, desto fruchtbarer die Saat!

Was kann das Menschenherz Besseres tun, als sich in Freiheit und Liebe vor seinem Gott zu öffnen?

Geistige Kommunion


Wo die sakramentale Kommunion nicht möglich ist, da bleibt doch immer die geistige Kommunion. Sie besteht in einem inneren Akt der Hingabe (= Opfer) und in der Sehnsucht nach Vereinigung mit dem Herrn (= Sakrament). Geistig kommuniziert, wer in sich das Verlangen weckt, alles zu überwinden, was ihn von Gott trennt, um IHN im heiligsten Altarsakrament zu empfangen. Dies schließt bei schweren Sünden die vollkommene Reue und damit verbunden die Sehnsucht nach dem Bußsakrament mit ein.

Denke daran, was die Gottesmutter sagt: „Esurientes implevit bonis! – Hungrige erfüllt er mit Gütern.“ (Lk 1, 53).

Mache es, wie der hl. Ignatius sagt, und erwäge mit großer Hingebung, wie Großes Gott unser Herr für dich getan hat, und wie viel er dir von dem gegeben hat, was er besitzt, und folgerichtig, wie sehr derselbe Herr danach verlangt, sich selbst dir zu geben (vgl. EB 234)!

Entzünde an SEINER Liebe deine Liebe!

„Jesus, den verborgen, jetzt mein Auge sieht,
stille mein Verlangen, das mich heiß durchglüht:
Lass die Schleier fallen einst in Deinem Licht,
dass ich selig schaue, Herr, Dein Angesicht!“

Hand- oder Mundkommunion?


Nachdem sich seit mehr als 50 Jahren in der ganzen Kirche ein ‚neuartiger‘ Modus zur Ausspendung der hl. Kommunion verbreitet hat, scheint für manche in Zeiten der ‚Corona‘ der Zeitpunkt gekommen zu sein, der herkömmlichen Art der Kommunionspendung im Namen der ‚Hygiene‘ den Todesstoß zu versetzen.

Interessant ist, dass der ‚neuartige‘ Modus seinen Ursprung im Geist des Ungehorsams hat und dass schon gleich zu Beginn seiner Verbreitung der Verdacht geäußert wurde, er könne tödlich sein. Außerdem ist interessant, dass bei genauem Hinschauen die traditionelle Weise des Empfanges des hochheiligen Altarsakramentes in Zeiten alter und neuer Seuchen auch in epidemiologisch-hygienischer Hinsicht dem ‚neuartigen‘ Modus weit überlegen ist.

Wie kam es zur Einführung der Handkommunion?

Beginnen wir mit einem geschichtlichen Rückblick auf die 68er: Dies war die Zeit, in der ‚aufgeklärte‘ Geister damit begannen, das Allerheiligste in ungewaschene und ungeweihte Hände zu legen, und zwar im offenen Ungehorsam gegenüber einer jahrhundertealten Ordnung. Die Legalisierung dieser Unart wurde am 29. Mai 1969 durch die Kongregation für den Gottesdienst mit der Instruktion ‚Memoriale Domini‘ eingeläutet.

Das Dokument beginnt mit dem so wahren Satz: „Die Kirche bezeugt, wenn sie das Gedächtnis des Herrn feiert, im Ritus selbst ihren Glauben an Christus und ihre Anbetung.“ Tatsächlich liegt die überzeugende Stärke und Strahlkraft des katholischen Glaubens in der unverletzlichen Einheit ihrer lex credendi und ihrer lex orandi: Der Glaube bestimmt den Ritus, und im Ritus kommen Glaube und Anbetung authentisch und unverfälscht zum Ausdruck. So sollte es sein!

Nach einem Exkurs über verschiedene historische Formen des Kommunionempfangs heißt es: „Mit dem tieferen Eindringen in Wahrheit und Bedeutung des eucharistischen Mysteriums und die Gegenwart Christi in ihm und aus dem Gefühl der Ehrfurcht vor dem allerheiligsten Sakrament und für die Demut beim Empfang desselben wurde es dann später üblich, daß der Priester selbst einen Teil des konsekrierten Brotes auf die Zunge des Empfangenden legte.“ Dieses tiefere Eindringen ins eucharistische Mysterium hat demnach zu einer Unterscheidung geführt, so dass weniger geeignete Formen durch immer bessere ersetzt wurden. Mit innerer Logik sagt deshalb das Dokument: „Diese Weise, die heilige Kommunion auszuteilen, soll … erhalten bleiben. Sie gründet nicht nur auf dem mehrere Jahrhunderte geübten Brauch, sie ist auch Ausdruck der Ehrfurcht der Gläubigen vor der Eucharistie. Sie schmälert keineswegs die personale Würde dessen, der zu einem so bedeutenden Sakrament hinzutritt. Vielmehr dient sie auch der Vorbereitung, die ein möglichst segensreicher Empfang des Herrenleibes erfordert.“

Gefahren des ‚neuartigen‘ Modus

Im Vergleich zum „ohne vorherige Zustimmung des Apostolischen Stuhles“ eingeführten ‚neuartigen‘ Modus der Kommunionspendung heißt es: „Diese herkömmliche Praxis gewährleistet auch zuverlässiger die erforderliche Ehrfurcht und die geziemende Würde bei der Spendung der heiligen Kommunion; sie hält die Gefahr der Verunehrung der eucharistischen Gestalten fern, unter denen Christus in einzigartiger Weise ganz und unversehrt zugegen ist, Gott und Mensch, wesentlich und dauernd; sie fördert die Sorgfalt, mit der die Kirche stets die Fragmente des konsekrierten Brotes zu achten empfiehlt.“

Da nun aber nach dem Auftreten des ‚neuartigen‘ Modus „einige wenige Bischofskonferenzen und einzelne Bischöfe“ den Antrag gestellt haben, in ihren Territorien die ‚Handkommunion‘ zuzulassen, hielt der Heilige Vater es für angemessen, „durch Umfrage bei den Bischöfen der lateinischen Kirche deren Ansicht zu ermitteln, ob es angezeigt sei, die (‚neuartige‘) Form einzuführen“, denn solch eine Änderung betreffe nicht nur die Disziplin.

Den nächsten Satz sollte man zweimal lesen: Es steht auch zu befürchten, daß die neue Form der Kommunionspendung Gefahren nach sich zieht: Minderung der Ehrfurcht vor dem allerheiligsten Altarsakrament, Profanierung eben dieses Sakramentes und Verfälschung der rechten Lehre.“ – Was hier befürchtet wird, sind keine Peanuts! Die ‚Minderung der Ehrfurcht‘ und die ‚Profanierung‘ des allerheiligsten Altarsakramentes fällt in den Bereich des ‚Sakrilegs‘; die Verfälschung der rechten Lehre hingegen unter ‚Häresie‘ mit der zu befürchtenden Folge der ‚Apostasie‘. Mit anderen Worten: Von allem Anfang an bestand die ausdrückliche Befürchtung, der ‚neuartige‘ Modus könne für die Kirche tödlich sein!

Nach dieser so klar geäußerten Befürchtung wird in basisdemokratischer Manier das Ergebnis der oben genannten Befragung kundgetan und wie folgt kommentiert: „Nach den vorliegenden Antworten ist also offenkundig die weitaus größte Zahl der Bischöfe keineswegs der Ansicht, die gegenwärtige Praxis solle geändert werden. Ein Gefühl des Unbehagens, zumal im gottesdienstlichen Bereich, wäre bei diesen Bischöfen und sehr vielen Gläubigen die Folge, falls diese Änderung dennoch geschähe.“

Nächster Abschnitt: „In Anbetracht der Meinungsäußerung und Beratung seitens derer, die der Heilige Geist bestellt hat zu Bischöfen, um die (Orts-)Kirchen zu leiten, im Hinblick auf die Bedeutung der anstehenden Frage und auf das Gewicht der Argumente, schien es daher dem Heiligen Vater nicht angezeigt, die seit langem herkömmliche Form der Kommunionspendung zu ändern. Bischöfe und Priester und die Gläubigen ermahnt daher der Apostolische Stuhl, der geltenden und erneut bestätigten Ordnung zu folgen.“

Alles klar? – Man könnte meinen, das verhängnisvolle Dokument sei nun glücklich beendet.

Doch Fehlanzeige. Leider geht es weiter, und es folgt genau das Gegenteil vom soeben Gesagten. Den nächsten Absatz möchte man in blutroten Lettern schreiben: „Um jedoch den Bischofskonferenzen zu helfen in der Erfüllung ihres Hirtendienstes, der bei den heutigen Verhältnissen oft genug allzu schwer ist, überträgt der Apostolische Stuhl dort, wo der entgegenstehende Brauch, die Handkommunion nämlich, bereits Eingang gefunden hat, diesen Konferenzen die schwere Last, gegebenenfalls die besonderen Umstände zu prüfen. Voraussetzung ist jedoch: Jegliche Gefahr einer Minderung der Ehrfurcht oder falscher Auffassungen über die allerheiligste Eucharistie ist abzuwenden.“ Die Beschlüsse seien in den Bischofskonferenzen in geheimer Abstimmung mit Zweidrittel-Mehrheit zu fassen und dann dem Heiligen Stuhl vorzulegen, der „sodann die einzelnen Fälle einer sorgfältigen Prüfung unterziehen“ werde.

So endet das Dokument. Doch es folgt ein weiteres.

Hat eine Bischofskonferenz formell die Einführung des ‚neuartigen‘ Modus erbeten, erhielt sie als Antwort auf den „gestellten Antrag bezüglich der Genehmigung zur Austeilung der Kommunion in die Hand der Gläubigen“ den Bescheid, der Heilige Vater gestatte, dass im Gebiet der jeweiligen Bischofskonferenz „jeder Bischof nach seinem Ermessen und Gewissen die Einführung des neuen Ritus der Kommunionausteilung in seiner Diözese“ genehmige, „und zwar unter der Bedingung, daß jede Möglichkeit der Überraschung auf Seiten der Gläubigen und jegliche Gefahr der Ehrfurchtslosigkeit gegenüber der Eucharistie vermieden werde“.

Weiter werden zur Bewahrung dieser Bedingung, folgende Regeln aufgestellt:

  • „Die neue Art des Kommunizierens darf nicht derart aufgedrängt werden, daß der traditionelle Brauch ausgeschlossen wird. Es ist besonders wichtig, daß jeder Gläubige da, wo legitimerweise der neue Brauch erlaubt ist, die Möglichkeit erhält, die Kommunion in den Mund zu empfangen, auch wenn gleichzeitig andere Personen zur Kommunion gehen, die die Hostie in die Hand erhalten.“

  • „Der Ritus der Handkommunion darf nicht ohne Vorsicht angewendet werden.“ Die Rede ist von einer vorhergehenden angemessenen Unterweisung, bei der anzustreben sei, „jeden möglichen Anschein einer Änderung im Glauben der Kirche an die eucharistische Gegenwart und auch jede Gefahr oder einfach die Möglichkeit der Profanierung auszuschließen.“

  • „Die dem Gläubigen angebotene Möglichkeit, das eucharistische Brot in die Hand zu empfangen und selber zum Munde zu führen, darf ihn nicht dazu verleiten, es als ein gewöhnliches Stück Brot oder irgendeine beliebige geweihte Sache anzusehen.“

  • Verordnet wird schließlich, „daß keine Teilchen des eucharistischen Brotes fallengelassen oder verstreut werden“, und auch „auf eine geziemende Sauberkeit der Hände“ sei zu achten.

Die Bischöfe wurden verpflichtet, nach Ablauf von sechs Monaten nach Einführung des ‚neuartigen‘ Modus einen Bericht über die Ergebnisse dieser Erlaubnis zu schicken.

Es soll Gläubige, Priester und Bischöfe geben, die der Meinung sind, die mit der Einführung des ‚neuartigen‘ Modus verbundenen Bedingungen seien unerfüllbar.

50 Jahre später

Und wie steht es nach nun mehr als fünfzig Jahren praktischer Erfahrung mit den ‚Früchten‘ des ‚neuartigen‘ Modus? In den folgenden Jahren und Jahrzehnten gab es mehrere römische Verlautbarungen, in denen teilweise schwerwiegende Missstände im Umgang mit dem Allerheiligsten angeprangert wurden.

Genannt sei nur die Instruktion ‚Redemptionis Sacramentum‘ der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung vom 25. März 2004, in der es unter Nr. 92 heißt: „Wenn eine Gefahr der Profanierung besteht, darf die heilige Kommunion den Gläubigen nicht auf die Hand gegeben werden.“ – Wer aber möchte bestreiten, dass diese Gefahr der Profanierung in Wirklichkeit unvermeidbar ist?

Lieber Leser! Der Hinweis auf die Gefahr und auf den unermesslichen Schaden, den die Kirche seit Einführung der ‚Handkommunion‘ erlitten hat, kommt nicht aus Nostalgie und auch nicht aus verschwörungstheoretischer Leidenschaft, sondern aus Liebe zur Mutter Kirche.

Als der Autor dieser Zeilen im Jahr 1980 zur ersten heiligen Kommunion ging, war die Praxis der Handkommunion ungefähr genauso alt wie er damals. Er dankt von Herzen seinem guten Ortspfarrer, dass er der Meinung war, die erste hl. Kommunion solle Mundkommunion sein. Als ihm am folgenden Tag das Allerheiligste in die Hand gelegt wurde, empfing er eine tiefe Intuition, dass dies der Ehrfurcht vor diesem hochheiligen Sakrament nicht entspreche. In seinem Herzen, in dem damals schon die Ahnung priesterlicher Berufung sich regte, reifte der feste Entschluss, niemals wieder das Allerheiligste in die Hand zu empfangen, und die Handkommunion auch niemals und unter keinen Umständen zu spenden.

Als er im Alter von 17 Jahren zum ersten Mal das Glück hatte, eine hl. Messe im überlieferten Ritus zu erleben, und als er wahrnahm, mit welch feiner Sorgfalt der Priester die eucharistischen Gestalten umgab, da war ihm klar, dass hier der Glaube der Kirche und der liturgische Ritus in überzeugendem Einklang stehen. Das war ausschlaggebende für seine Wahl, in diesem Ritus mein Priestertum anzustreben und zu leben. Und nach bald 24 Jahren Priestersein hat er das keinen Augenblick bereut.

Hygiene bei der heiligen Kommunion


Aktuell gibt es manche diözesanen und bischofskonferenzlichen Bestrebungen, coronabedingt die letzten Reste der überlieferten Form der Kommunionspendung abzustellen. Dabei wird die ‚Mundkommunion‘ unter den falschen Generalverdacht gestellt, unhygienisch zu sein.

Deshalb bitte ich alle Gläubigen, aber auch Priester und Bischöfe, das Folgende zu bedenken:

  • Es gehört zum überlieferten Ritus selbst, dass der Priester vor jeder Zelebration unter Gebet in der Sakristei gründlich die Hände wäscht.

  • Im überlieferten Ritus berührt nicht jedermann (insbesondere auch kein sog. ‚Kommunionhelfer‘) die heiligen Gefäße. Selbst der Messner benutzt vielerorts ein Tuch oder Handschuhe zum Umgang mit Kelch oder Ziborium. In der gegenwärtigen Zeit ist auch dieser Aspekt, dass nämlich nur der Priester (der ja zuvor die Hände gewaschen hat) Kelch und Ziborium berührt von hygienischem Belang.

  • Sobald der Priester den ersten Teil der heiligen Wandlung vollzogen hat, hält er die Konsekrationsfinger (nämlich Daumen und Zeigefinger beider Hände) ehrfürchtig beieinander und berührt damit gar nichts mehr als nur die heilige Brotsgestalt. Nicht einmal zum Blättern im Messbuch benutzt er diese Finger, geschweige denn zur ‚Pax‘. Der die Zelebration im ‚neuen Ritus‘ gewohnte Mitbruder mag sich ehrlich fragen, was alles er zwischen Konsekration und Kommunion mit seinen Daumen und Zeigefingern berührt, von der modernen Form des ‚Friedensgrußes‘ ganz zu schweigen.

  • Selbst der Priester nimmt niemals das Allerheiligste in die Hand. Das kommt im überlieferten Ritus gar nicht vor, denn er berührt den eucharistischen Leib des Herrn nur mit den Fingerspitzen.

  • Bei der Spendung des allerheiligsten Sakramentes steht der Priester dem kommunizierenden Gläubigen nicht von Angesicht zu Angesicht, und er sagt weder „Der Leib Christi“ noch antwortet der Kommunizierende mit einem „Amen“. Nun haben immerhin auch einige Bischöfe erkannt, dass das ohne Mundschutz ins Angesicht gesprochene „st“ hygienisch problematisch sein könnte. Im überlieferten Ritus spricht der Priester still (ohne Stimme) über den knieenden Gläubigen den Segen: „Corpus Domini nostri Jesu Christi custodiat animam tuam in vitam aeternam. Amen.“ Da der Gläubige zuvor das Knie gebeugt hat und im Normalfall (bei gesundem Knie) in knieender Haltung kommuniziert, brauchen wir kein „Amen“ zur Bestätigung des Glaubens oder als zusätzlichen Akt der Anbetung.

  • Gerade weil der Gläubige im Moment des Kommunionempfangs nicht „Amen“ sagt, atmet er nicht aus, sondern ein. Das könnte von Bedeutung sein, wenn es um die Gefahr einer ‚Tröpfcheninfektion‘ geht.

  • Die selbstverständlich genutzte Kommunionbank bringt den Gläubigen zum Empfang des heiligsten Sakramentes in eine stabile Lage und für den Kommunionspender in eine angenehme Höhe. So wird die präzise Spendung des Herrenleibes beträchtlich erleichtert.

  • Die Gläubigen, die den überlieferten Ritus als geistliche Heimat für sich entdecken, werden von klugen Seelsorgern auch immer wieder einmal über die äußere Seite des korrekten Kommunionempfangs unterrichtet. Man sagt ihnen beispielsweise, dass man nicht die Zunge herausstreckt, sondern die Zunge ganz ruhig auf die untere Lippe legt. Auch sagt man ihnen, dass man nicht ‚schnappt‘ und die heilige Hostie auch nicht nach oben drückt. Vielmehr werden die Gläubigen unterwiesen, sobald sie die heilige Brotsgestalt auf ihrer Zunge fühlen, die heilige Hostie ganz langsam in den Mund zu nehmen und dann in Andacht und Anbetung zur persönlichen Zwiesprache mit dem Heiland auf den Platz in der Bank zurückzukehren.

  • Im Normalfall kommt es praktisch gar nie vor, dass ein Priester bei der Spendung der heiligen Kommunion die Zunge oder Lippe eines Gläubigen berührt. Sollten einzelne Gläubige doch den Eindruck haben, dass ein Priester sich in dieser Hinsicht ungeschickt anstellt, sollten sie unbedingt mit dem Priester reden und notfalls auch mit seinen kirchlichen Oberen. Für den Bereich meiner pfarrlichen Verantwortung besteht die klare Anweisung: Sollte durch Ungeschick des Priesters oder des Kommunikanten der unwahrscheinliche Fall eintreten, dass der Priester eine Zunge oder Lippe berührt, dann wird er sogleich zum Altar gehen, dort das Ziborium mit dem Allerheiligsten abstellen und sich gründlich die Hände waschen, um danach mit der Ausspendung der heiligen Kommunion fortzufahren.

  • Mit der Einführung des ‚neuartigen‘ Modus war wohl eine Ermahnung zur Reinlichkeit der Hände verbunden. Wie das in der Praxis aussieht, mag jeder selbst beurteilen. Er denke aber unbedingt daran, was aller er seit der letzten gründlichen Händewaschung berührt hat: von Türklinken und -griffen über Schlüssel, Kirchenbänke, speckige Gesangbücher bis zum Nastüechli und Smartphone. Wer will es uns verdenken, dass wir es für unhygienisch halten, das Allerheiligste in ungewaschene Hände zu legen?

  • Bei der Ausspendung des Allerheiligsten nach der traditionellen Form besteht eine wesentlich höhere natürliche Hemmschwelle zur Berührung einer Zunge als im ‚neuartigen‘ Ritus zur Berührung einer Hand. Lässt der Kommunionspender das Allerheiligste in die Hand des Kommunikanten fallen, oder wird er nicht doch immer wieder die Hände der Kommunikanten berühren?

  • Im direkten Vergleich zwischen traditioneller und ‚neuartiger‘ Form der Kommunionspendung möchte ich klar und deutlich bekennen, dass ich überzeugt bin, dass bei korrekter Spendung der Mundkommunion den hygienischen Erfordernissen sehr viel besser entsprochen wird als das bei der Handkommunion der Fall ist.

Nehmet hin

Abschließend sei noch auf eine kleine aber verhängnisvolle Fehlübersetzung im neuen Missale hingewiesen, die an prominenter Stelle, nämlich in der heiligen Wandlung selbst, verortet ist. Wo im neuen Messbuch die Worte stehen „Nehmet und esset alle davon“ heißt es im lateinischen Original: „Accipite et manducate ex hoc omnes!“ Das lateinische Wort ‚accipere‘ heißt nicht ‚nehmen‘, sondern ‚empfangen‘/‚in Empfang nehmen‘/‚hinnehmen‘. Die traditionelle deutsche Übersetzung „Nehmt hin und esset alle davon“ bringen zum Ausdruck, dass man sich ein Sakrament nicht nimmt, sondern dass man das Sakrament empfängt. Das Verhängnis mit dem Selbernehmen ist übrigens alt und gleich auf den ersten Seiten der Heiligen Schrift zu finden.

Nun ist dieses Wort ein wenig länger geworden, als es eigentlich gedacht war. Wird es auf offene Ohren und auf offene Herzen stoßen? Die Priester (und Bischöfe) unter den Lesern mögen an die überaus hohe Verantwortung für das Heilige denken, das der Obhut unserer geweihten Hände anvertraut ist. Dafür wird jeder selbst einmal vor Gott Rechenschaft geben, und nicht die Bischofskonferenz.

Liebe Gläubige, lassen Sie sich unter keinen Umständen zur Handkommunion drängen! Als einzige Alternative zur sakramentalen Kommunion bleibt die geistige Kommunion.

Und liebe Mitbrüder, haben Sie den Mut, für Ihre eigene Praxis eine Konsequenz zu ziehen, die einmal vor dem Angesicht unseres Herrn Bestand haben wird!

P. Martin Ramm FSSP